Aufgrund der Multisport-Ausrichtung von Sport-B-Geistert hat sich unser Verein entschlossen, seine Sportarten in Subvereine zu bündeln. Dies verfolgt den Zweck, dass wir Finanzen, Kompetenzen, Organisation und Interessen der unterschiedlichen Sportarten besser administrieren und strukturieren können. Zudem wollen wir damit verhindern, dass Sportarten mit einer hohen Beteiligung über Sportarten mit geringerer Beteiligung Entscheidungen treffen und diese damit in ihrer Entwicklung und Sportausübung hemmen können. Letztlich fällt es uns auch leichter, auf diese Weise Sponsoren anzusprechen, die ggf. nur eine bestimmte Sportart unterstützen möchten. Unsere Sportarten sind derzeit untergliedert in die Subvereine Breitensport-B-Geistert, Randsport-B-Geistert und Volleyball-B-Geistert. Der Hauptverein hat dabei ein Leitungsrecht über seine Subvereine.
Der Vorstand von Sport-B-Geistert trägt die Verantwortung für den sicheren und reibungslosen Ablauf des Sportbetriebs. Daher hat dieser das Durchgriffsrecht für alle Angelegenheiten, die die Organisation und den Ablauf des Vereinsbetriebs betreffen.
Dazu trägt der Sportkoordinator die Verantwortung über den fachlich-sportlichen Betrieb des Trainings und des Wettkampfs, leitet den Sportbetrieb und überwacht die sportliche Entwicklung und Arbeit der Trainerinnen und Trainer. Hinzu kommt, dass er die Verantwortung für die Bestellung, Entlassung und Entwicklung von Trainerinnen und Trainern trägt sowie die Letztentscheidung für die Aufnahme und das Ausscheiden aus Wettkampfteams oder – aus Sicherheitsgründen – aus dem Sportbetrieb. Dazu steht ihm der Durchgriff auf den Trainingsbetrieb, alle Mannschaften und alle Trainerinnen und Trainern, im Haupt- und allen Subvereinen zu.
Dem Vorstand als Kollegialorgan und dem Präsidenten als Vorsitzender obliegt die Kontrolle des Sport- und die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebs vor allem aus Sicht der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Zusammenarbeit. Sie stehen für Beschwerden jedem Mitglied zur Verfügung und haben, besonders im Falle der Diskriminierung, sexuellen Gewalt, Machtmissbrauch usw., aber auch im Fall von Sicherheitsrisiken umgehend Maßnahmen zu ergreifen. Dies betrifft nicht nur den Sportbetrieb, sondern alle Vereinsaktivitäten. Dazu steht ihnen ein Durchgriffsrecht auf alle Mitglieder und Funktionäre zu. Zudem steht ihnen dieses Recht auch gegenüber allen Subvereinen zu.
Die Trainerinnen und Trainer tragen die Verantwortung für das unmittelbare Training der Mannschaften und Trainingsgruppen. Sie treffen die grundsätzliche Entscheidung über die Aufnahme und das Ausscheiden aus den Mannschaften und Trainingsgruppen. Ihnen obliegt die Verantwortung für das ihnen übertragene Training und die ihnen zugewiesenen Mannschaften. Sie haben sich selbstständig und eigenverantwortlich über alle aktuellen Entwicklungen der für sie sportwissenschaftlich relevanten Entwicklungen fortzubilden und ihr Training nach dem Stand der Wissenschaft und Forschung durchzuführen. Dazu tragen sie die persönliche Verantwortung für die betreuten Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften.
Strukturell baut sich die (Übertragung der) Verantwortung auf die Trainerinnen und Trainer wie folgt auf:
Übungsleiter übernehmen die Durchführung des Trainings und helfen bei der Entwicklung der Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften. Ausnahmsweise können diese im Wettkampf die Betreuung der Teams übernehmen. Im Hobby- und Freizeitsport arbeiten sie selbstständig, im Leistungs- und Spitzensport nur unter Aufsicht.
Instruktoren und Sportlehrer übernehmen die Durchführung und Strukturierung des Trainings von Sportlerinnen und Sportlern sowie Mannschaften in sportartenspezifischer Hinsicht. Sie betreuen die Mannschaften, Sportlerinnen und Sportler im Wettkampf, soweit dies vom Verein oder vom Fachverband nicht anders vorgesehen ist. Im Leistungs- und Spitzensport übernehmen sie das Training selbstständig und unterliegen nur der Fachaufsicht durch staatlich geprüfte Trainerinnen und Trainer.
Trainer und Sportwissenschafter übernehmen die Durchführung und Strukturierung des Training in allen Belangen und betreuen Sportlerinnen und Sportler sowie Mannschaften. Sie betreuen diese im Wettkampf. Im Leistungs- und Spitzensport tragen sie die finale Verantwortung für das Training, die Entwicklung und den Wettkampf.
